Stand 17. Mai 2020

Liebe Eltern und Freunde,

heute tritt die 7. Rheinlandpfälzische Corona-Verordnung in Kraft und wird bis zum 26. Mai gültig sein: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/7._CoBeLVO.pdf. Sie betrifft auch unser Vereinsleben. Während Geschäfte und Gastronomien unter Auflagen wieder öffnen durften und auch Spielplätze, Tierparks und Outdoor-Klettergärten endlich besucht werden können, sind Vereinsaktivitäten weiterhin untersagt (siehe Teil 1, §3(1)2 und §4). So werden wir uns mit einem Wiedersehen noch gedulden müssen.

Es ist sinnvoll, sich die Corona-Verordnung durchzulesen, damit man über die eigenen Rechte informiert ist und sich ggf. auf die Paragrafen berufen kann. Dennoch bleiben manche Fragen offenen, es gibt Grauzonen und es hakt noch bei Umsetzung der Verordnung.

Drei Fragen, die mir im Kontext Beschulung angetragen wurden, bin ich nachgegangen und habe dazu mit dem Bildungsministerium telefoniert. Sie betreffen

  1. den Mund-Nasen-Schutz in der Schule
  2. Homeschooling statt Präsenzunterricht
  3. fehlende Perspektiven für Schüler*innen aus dem G- und M-Bereich
  4. Mund-Nasen-Schutz:

In der Corona Verordnung steht in Teil 1, §5 (4) zur Nutzung öffentlicher Verkehrksmittel, dass von Maskenpflicht 1. Kinder bis zu 6 Jahren ausgenommen sind und

  1. Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Wichtig für schulbusfahrende Kinder, die keine Masken ertragen, ist folgender Passus (ebenda)

Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß §69 des Schulgesetzes (SchulG) darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass diese keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Für den Schulbetrieb ist der „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ vom 21. April 2020“ maßgeblich: https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Hygieneplan_Corona_Schulen_Stand_5.5.20.pdf. Leider finden sich dort keine expliziten Auskünfte, wie es um Ausnahmen von der Maskenpflicht bestellt ist. Dort wird im 1. Kapitel die persönliche Hygiene thematisiert. Dazu gehört neben der Handhygiene, die Niesetikette auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Es heißt dort lediglich (S.4)

Diese Masken sollten (!) zumindest in den Pausen und bei der Schülerbefördeung getragen werden. (…) Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.

Ausnahmen sind in dem Wort „sollten“ impliziert. Im Bildungsministerium sagte man mir, dass inzwischen eine Ausnahme-Regelung formuliert wurde, die ich an euch weiterleiten werde, sobald es sie gibt.

  1. Homeschooling statt Präsenzunterricht

Manche Aspi-Eltern berichten uns, dass das Homeschooling erstaunlich gut, wenn nicht sogar besser als der reguläre Unterricht funktioniert. Von zwei Eltern kam die Frage, ob es denn möglich sei, dass Kind bis zu den Sommerferien zu Hause zu behalten, auch wenn es wieder zur Schule müsste. Es bestehe die Sorge, dass die gegenwärtigen Zustände an der Schule das Kind destabilisieren, verstören und in der Entwicklung zurückwerfen könnte. Bislang kann nur krankheitsbedingt eine Ausnahme von der Schulpflicht erfolgen.

Das Ministerium meinte dazu, dass die Einschätzung der Eltern ausschlaggebend ist und dass die Eltern dies der Schule darlegen sollen. Dann sei wohl auch kein Attest erforderlich. Dennoch soll eine Analogie-Regelung zu Papier gebracht werden, dass es auch behinderungsbedingt möglich sei, Homeschooling statt Präsenzunterricht zu erhalten. Auch das Dokument werde ich euch weiterleiten, sobald es mir vorliegt.

  1. Fehlende Perspektiven für Schüler*innen aus dem G- und L-Bereich

Die Bundesregierung hat bekanntlich vorgegeben, dass ALLE Schüler bis zum Sommer – zumindest tageweise – wieder an die Schulen zurückkehren sollen. Es ist Aufgabe der Landesregierungen dies umzusetzen und Stufenpläne zu erarbeiten. Wie der Stufenplan in Rheinland-Pfalz aussieht, findet ihr hier: https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Stufenplan_Wiederaufnahme_des_Praesenzunterrichts.pdf.

Auf der Corona-Info-Seite der ADD findet ihr Ausführungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Dort heißt es, dass bis Mitte Juni alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Schulen sein können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. https://add.rlp.de/de/themen/schule/corona/

Alle Schüler? Nein, keineswegs! Schaut euch den Stufenplan an. Für Schüler*innen an Förderschulen für ganzheitliche und motorische Entwicklung ist bis zu den Sommerferien keine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts geplant! Das Bildungsministerium bestätigte dies. Es ist lediglich eine Notbetreuung möglich (s. Coronaverordnung Teil 2, §7).

Eine offizielle Begründung dafür, warum für G- und M-Schüler*innen kein Präsenzunterricht vorgesehen ist, findet man in einem elektronischen Brief an die Schulleiter*innen und Lehrkräfte aller Schulen mit dem Förderschwerpunkt/Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung und mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung: https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Konkret._Hinweise_zur_stufenweisen_Schuloeffnung_-_Foerderschule_2.pdf. Dort heißt es:

Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ganzheitliche und/oder motorische Entwicklung gehören zur besonders vulnerablen Gruppe. Aufgrund von umfänglichen Behinderungen erkranken sie häufiger schwer, wenn sie sich mit SARS-CpV-2 infizieren. Begleiterkrankungen können zudem einen schweren Verlauf einer COVID-19 Erkrankung begünstigen. Diese Schülerinnen und Schüler bedürfen während der Pandemie eines besonderen Schutzes. Für diese Schülerinnen und Schüler werden die pädagogischen Angebote für das Lernen zu Hause fortgesetzt.

 Mit Verlaub, das kann man nicht so pauschal sagen. Es sind zwei sehr unterschiedliche Förderbedarfe mit jeweils sehr heterogener Schülerschaft. Der gemeinsame Nenner ist wohl weniger die besondere Vulnerabilität als vielmehr der erhöhte Betreuungsbedarf.

Unbestritten: Es sind schwere Zeiten. Und es ist für die Schulen eine Herkules-Aufgabe die Corona-Verordnung und den Hygieneplan umzusetzen. Personal- und Raummangel sind ein großes Problem. Doch es ist völlig inakzeptabel, nur den G- und M-Schüler einen Präsenzunterricht vorzuenthalten. In anderen Bundesländern gelingt dies. So werden z.B. in Sachsen ab heute auch wieder die G-Kinder in der Schule unterrichtet.

Ein Brief, den ich sowohl an die Bildungs- als auch an die Ministerin für Soziales adressieren werde, ist in Arbeit. Auch die Presse und Sozialverbände möchte ich kontaktieren. Eine Petition wäre auch noch erwägenswert. Um dies zu unterstützen, bitte ich euch – gerade die Eltern aus dem G-Bereich – mir bis möglichst 24. Mai 2020 kurze Berichte zu schicken, was die aktuelle Situation für eure Familien bedeutet. Wie geht es euch? Könnt ihr eurem Beruf nachgehen? Wie geht es euren autistischen Kindern und ihren Geschwistern? Werdet ihr gut von der Schule unterstützt? Erhaltet ihr regelmäßig Lern- und Übungsmaterialien? Ist euer Kind in der Notbetreuung und seid ihr zufrieden damit? Werdet ihr darüber hinaus entlastet? Wie sieht ein typischer Tag für euch aus? Was ist euch durch den Kopf gegangen, als ihr erfahren habt, dass eure Kinder bis zu den Sommerferien keinen Präsenzunterricht erhalten werden?

Ich danke euch im Voraus für eure Zeilen, wo ich doch weiß, dass ihr die Zeit dafür eurem Schlaf abgezwackt habt.

Doch nur wenn wir unsere Stimmen erheben, wird man uns hören. Sonst besteht in Gefahr, dass unsere Kinder auch nach den Schulferien leer ausgehen werden. Deshalb müssen wir uns jetzt wehren!

Herzliche Grüße
Susanne (Behne)

Corona-News im Mai und Aufruf zur Mithilfe!